Wie die Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn, SPD, aktuell mitteilt, fließen noch 2025 sogenannte Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen an Gemeinden, Städte und Landkreise in Schwaben. Entschieden hat über die Anträge der Kommunen heute, den 20.10.25, der Verteilerausschuss, ein Gremium aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung.
Der Landtag stellt Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen wie im Vorjahr in Höhe von 100 Mio. Euro im Staatshaushalt bereit sowie erstmalig einen zusätzlichen Bewilligungsrahmen von 50 Mio. Euro für Anträge der Kommunen zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen. Die Mittel sind Teil des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern.
Bedarfszuweisungen sollen, so die Landtagsabgeordnete Anna Rasehorn, der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Gemeinden und der besonderen Ausgabenbelastung strukturschwacher Landkreise im Einzelfall Rechnung tragen. Stabilisierungshilfen sind für strukturschwache bzw. von der demografischen Entwicklung besonders negativ betroffene, konsolidierungswillige Kommunen vorgesehen.
In diesem Jahr werden Schwaben folgenden Gemeinden, Städten und Landkreisen Mittel zugewiesen:
- Die Kreisfreie Stadt Kaufbeuren erhält 3.700.00 € nach Erfüllung der Auflagen.
- Die Stadt Lauingen (Donau) erhält 2.800.000 €.
- Die Stadt Füssen erhält 4.450.000€.
Anna Rasehorn verweist darauf, dass sich die finanzielle Situation der bayerischen Kommunen dramatisch verschlechtert hat. Nach Angaben des kommunalen Finanzreports 2025 der Bertelsmann Stiftung verzeichneten die bayerischen Kommunen 2024 ein Rekorddefizit von 5,3 Mrd. Euro - mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr. Darüber hinaus zeigt das KfW-Kommunalpanel einen bundesweiten kommunalen Investitionsrückstand von 186 Mrd. Euro auf, wovon Bayern mit schätzungsweise 20 bis 30 Mrd. Euro betroffen ist.
Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb eine jährliche bayerische Kommunalmilliarde aus den Mitteln des investiven Sondervermögens des Bundes vorzusehen und die Vergabekriterien in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu definieren. Anna Rasehorn betont: „Davon profitieren unmittelbar die Menschen in den bayerischen Gemeinden und Städten, denn die Gelder fließen in Kitas, Schulhäuser, Busse, Straßenbahnen, Spielplätze und Krankenhäuser – also in die unverzichtbare kommunale Infrastruktur.“