Postgesetz nach 27 Jahren reformiert – Verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen sichergestellt

Christoph Schmid/Eva Weißgerber-Herzblut-Studio

18. Juni 2024

Heute hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die aktuellen Regelungen stammen noch weitegehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Heute werden in Deutschland aber immer noch täglich etwa 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbarer Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christoph Schmid freut sich über die Neuregelungen: „Der starke Rückgang der Briefmengen hat die Ausfinanzierung der flächendeckenden Versorgung insbesondere im ländlichen Raum mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt. Mit den neuen Regelungen ist die Versorgung auch zukünftig gesichert. Das ist auch für uns in Schwaben und im Allgäu eine richtig gute Nachricht!“ Ebenfalls vereinbart sei, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert würden und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibe, so Schmid.

Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Als Sozialdemokrat freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis wird endlich Transparenz in den Markt gebracht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“, erläutert MdB Schmid.

Hierzu werden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, so Schmid mit Blick auf die Gesundheit der Zustellerinnen und Zusteller.

Die moderat verlängerten Laufzeiten mit gestiegener Zuverlässigkeit sorgen darüber hinaus bereits jetzt dafür, dass auf Nachtflüge zur Verteilung von Briefen verzichtet werden kann.

Kontakt
Christoph Schmid, MdB
Tel: 0906 – 1279 8530
Mobil: 0171 – 428 3624
christoph.schmid@bundestag.de

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